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Führerschein Theorie online lernen

Die Führerscheinklassen im Überblick

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Auto

PKW-Klassen: B, BE, S

B

Auto
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Eingeschlossene Klassen: M, L, S
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

BE

Auto + Anhänger
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges,
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.

Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")

S

Quad
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer
- bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und
- einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
- Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder
- max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder
- max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor.

Mindestalter: 16 Jahre
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Motorrad

Motorrad-Klassen: A, A1, Mofa, M

A

unbeschränkt
Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

A

beschränkt
Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt).

Eingeschlossene Klassen: A1, M
Mindestalter: 18 Jahre

A1

Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung.
Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.

Eingeschlossene Klassen: M
Mindestalter: 16 Jahre

Mofa

Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.

Mindestalter: 15 Jahre

M

(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre
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LKW

LKW-Klassen: C, CE, C1, C1E

C

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klasse: C1
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

CE

(Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

C1

Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

C1E

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse).
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
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Bus

Bus-Klassen: D, DE, D1, D1E

D

Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klasse: D1
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 21 Jahre

DE

Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.
Mindestalter: 21 Jahre

D1

Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klasse: B
Mindestalter: 21 Jahre

D1E

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig.
Mindestalter: 21 Jahre
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Traktor

Traktor-Klassen: L, T

L

Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h);
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter: 16 Jahre

T

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Eingeschlossene Klassen: L, M, S
Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2009; Quelle: TÜV Süd

 
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Ich habe heute die Prüfung bestanden. Vielen vielen Dank für die tolle Seite my-fuehrerschein.de!

Frau R., Fahrschülerin

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